Mit einer Brandwand schützen sie ihren Wohnbereich gegenüber dem landwirtschaftlichen Gebäudeteil. Brandwände müssen in der Feuerwiderstandsklasse F 90 A aus nichtbrennbaren Baustoffen (Beton, Mauerwerk...) hergestellt werden.
Sie müssen so ausgeführt werden, dass sie bei einem Brand ihre Standsicherheit nicht verlieren und die Verbreitung von Feuer und Rauch
auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern.
Diese baurechtliche Vorgabe erreichen sie bereits mit einem Mauerwerk
von 24 cm Stärke, beidseitig verputzt.